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Regelungen nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November im gesamten Innenbereich des Schulgebäudes, auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung bzw. der OGS, Maskenpflicht.

Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.

Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren.

​Die erweiterte Maskenpflicht gilt für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021).

Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Personen, die an der Schule anwesend sind, müssen dabei wie bisher eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) tragen. 

Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. 

Wir wünschen der gesamten Schulfamilie einen guten und sicheren Start in die zweite Etappe des Schuljahres 2021/22!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ilona Brezing, Rektorin

gez. Andrea Heupel, Konrektorin