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3. allgemeiner Elternbrief

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehen der letzten Tage wurde durch das Gesundheitsamt im Einvernehmen mit dem Schulamt und derKoordinierungsgruppe „Pandemie“ des Landkreises Dachaudie Stufe 2 des Stufenplansbeschlossen. Die Allgemeinverfügung dazu finden Sie hier oder unter:

https://www.landratsamt-dachau.de/aktuelles/pressemitteilungen/landratsamt-erlaesst-allgemeinverfuegung-weiter-steigende-7-tage-inzidenz-im-landkreis/

Folgende Situation stellt sich im Landkreis nach Auskunft des Schulamtes/ des Gesundheitsamtes von heute, 14.10.2020, dar:

Aufgrund derhohen Zahl von Infizierten im Landkreis Dachau wurde der als kritisch geltende Signalwert der 7-Tage-Inzidenz in Höhe von 35 Neuinfektionen je 100.00 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, am 12.10.2020mit einem Wert von knapp 42 überschritten. Auch die Entwicklung am 13.10.2020 und 14.10.2020 zeigte keinen relevanten Rückgang der 7-Tage-Inzidenz. Die Neuinfektionen lassen sich nicht auf bestimmte Geschehnisse bzw. Personengruppen (bspw. Reiserückkehrer oder private Feierlichkeiten) oder Orte/Ortsteile eingrenzen. Daher sind nur Maßnahmen für das gesamte Gebiet des Landkreises Dachau zielführend. Dies bedeutet für unsere Schule:

Alle Schülerinnen und Schüler werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts verpflichtet, da in den Klassenzimmern der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann. Die Einhaltung des Mindestabstands ist nicht zwingend erforderlich, wenn eine Mund –Nasen –Bedeckung getragen wird.

Der Sportunterricht ist so zu gestalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Die MNB ist vor und nach dem Sportunterricht sowie in den Pausen und Wartephasen zu tragen, falls dort kein Mindestabstand sichergestellt werden kann.

Auch bei schulischen Ganztagesangeboten gilt die Maskenpflicht, sobald der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Der Betrieb von Pausenverkauf und Mensa im CampusCafé kann unter zusätzlichen, organisatorischen Auflagen stattfinden. Es muss jedochab Stufe 2 beim Essen in der Mensa der Mindestabstand von 1,5 m auch zwischen Schülerinnen und Schülern derselben Klasse /Lerngruppesichergestellt werden.

Da wir an der Mittelschule personell und auch zeitlich aufgrund der versetzten Pausen-/ Mittagsschienen an der Grenze sind, hat dies zur Folge, dass für die Zeit der Stufe 2 mittags keine Tellergerichte angeboten werden können. Wir haben mit der Filialleitung der Mensa vereinbart, dass für diese Zeit den SchülerInnen vermehrt warmes Essen „To Go“ – also zum Mitnehmen – zur Verfügung gestellt wird, sodass Ihre Kinder trotzdem ein warmes Mittagessen erhalten. Somit ist gewährleistet, dass der Ganztagsbetrieb aufrechterhalten werden kann und Ihre Kinder unter Wahrung der Abstände eine warme Mahlzeit essen können.

In diesen Zeiten ist die Einhaltung des Infektionsschutzes oberstes Gebot, weshalb wir auf Ihr Verständnis hoffen. Diese Maßnahmen wurden in Abstimmung mit dem Elternbeirat und der Schulaufsicht beschlossen. Bitte beachten Sie: In diesen Zeiten ist es von großer Bedeutung, dass die Infektionsschutzmaßnahmen (A –Abstand H –Hygiene –A –Atemmaske) eingehalten werden, um den Präsenzunterricht so lange wie möglich fortzuführen. Bitte besprechen Sie nochmals mit Ihren Kindern die Wichtigkeit und die konsequente Einhaltung dieser Maßnahmen. In diesem Sinne danken wir für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit und hoffen weiterhin, Ihre Kinder möglichst sicher und gesund im Schulalltag zu begleiten.

 

Herzliche Grüße

gez. Ilona Brezing (Schulleitung)

gez. Andrea Heupel (stellvertretende Schulleitung)