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Vereinbarung Sucht

Alle Schüler und Eltern unterzeichnen jedes Jahr eine Vereinbarung Sucht.

Dazu wird eine Broschüre ausgehändigt, in der unter anderem eine Übersicht unserer externen Partner/ Ansprechpartner zur Prävention abgedruckt sind. Die Broschüre finden Sie hier im Anschluss.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

Sucht ist ein zwanghaftes Verhalten und kann sowohl an bestimmte Substanzen, als auch an bestimmte Verhaltensweisen gebunden sein. Sucht ist eine psychische Störung, auch mit physischen Krankheitswert, keine moralische Schwäche und kein krimineller Zustand. Als Süchte benennen wir vor allem: Mediensucht, Alkoholsucht, Nikotinsucht, Drogenabhängigkeit oder Essstörungen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, präventive Maßnahmen in diesem Bereich anzubieten, um unsere Schüler und Sie als Eltern frühzeitig für diese Thematik zu sensibilisieren. Dazu bieten wir auch konkrete Ansprechpartner und Kontaktadressen an und haben das Hilfesystem Sucht an der Schule aufgebaut. (vgl. Übersicht auf folgender Seite)

Wie erkenne ich aber nun, ob mein Kind oder mein Mitschüler suchtgefährdet ist? Wie erkenne ich, ob mein Kind oder mein Mitschüler auf dem Weg in ein Suchtverhalten abgleitet?

Im Wesentlichen wird eine starke persönliche Veränderungen über einen längeren Zeitraum festzustellen sein. Die allgemeine Leistungsfähigkeit lässt nach, der Betroffene ist nervös, reizbar, unausgeschlafen – dies vor allem bei Mediensucht. Cannabis-Konsumenten sind in ihrem Bewegungsvermögen eingeschränkt und reagieren stark verzögert. Beim Konsum von Amphetaminen, z.B. Exstasy, sind unvermittelte Aggressionsausbrüche zu erwarten.

Im zweiten Teil der Broschüre ist das Vorgehen der Schule bei Missbrauchsverdacht, bzw. Missbrauch von Suchtmitteln dargestellt. Diese Vereinbarung (Suchtvereinbarung) ist fester Bestandteil der Präventionsarbeit an der Schule und von allen Beteiligten durch Unterschrift anzuerkennen.

Suchtvereinbarung

Um zu dokumentieren, dass die Schüler, Eltern und Lehrer der Hauptschule Markt Indersdorf bei dieser Thematik keine Toleranz zulassen, wird folgende Suchtvereinbarung geschlossen.

Wir schauen hin – nicht weg: Sind Verdachtsmomente für eine Entwicklung hin zu einem Suchtverhalten gegeben, setze ich mich mit einem Mitglied des Helfersystems in oder außerhalb der Schule in Verbindung.

Das Mitbringen und der Verzehr von Alkohol auf dem Schulgelände und bei Schulfahrten ist strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden nach dem Ordnungsmaßnahmenkatalog des BayEUG geahndet. Ein Beratungsgespräch des Jugendlichen und dessen Eltern im Gesundheitsamt oder einer Beratungsstelle (z.B. Drobs e.V.) muss verpflichtend geführt werden.

Der Konsum von Drogen führt zur Sucht. Folgendes Vorgehen wird festgelegt:

– Kontaktaufnahme mit dem Elternhaus bereits bei Verdacht des Konsums.

– Innerhalb einer Woche muss der Schüler einen Termin mit der Drogenberatungsstelle Drobs e.V. nachweisen; tut er dies nicht, zieht dies schulische Maßnahmen nach sich.

– Verweigern der beteiligte Schüler und seine Eltern eine Kooperation mit der Schule, bzw. mit Drobs e.V., behält sich die Schule weitere Schritte vor.

Rauchen ist auf dem Schulgelände und im Sichtbereich der Schule (v.a. Busparkplatz, angrenzende Straßen) für Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten; für Erwachsene ist es nicht gestattet. Folgende Sanktionen sind festgelegt:

– Bei erstmaligem Verstoß wird ein Verweis erteilt.

– Beim zweiten Verstoß wird ein verschärfter Verweis durch den Schulleiter verhängt, bei dem auch darauf hingewiesen wird, dass bei einem weiteren Verstoß eine Eintragung ins Zeugnis erfolgt.

– Der dritte Verstoß wird im Zeugnis vermerkt, es ergeht eine weitere Ordnungsmaßnahme.

Unsere Arbeit im Rahmen der Suchtprävention stützt sich auf diese Vereinbarung. Ihre Unterschriften unter dieses Dokument bestätigen die Kenntnis und konstruktive Unterstützung des Präventionsprogramms der Schule und ist dem Klassenlehrer zur Kenntnis vorzulegen. Die Broschüre bleibt in Ihren Händen und wird jährlich zu Beginn des Schuljahres neu aufgelegt.

Unterzeichner:

Thomas Frey, Schulleiter

Dagmar Höller, Drogenkontaktlehrerin/ Beratungslehrkraft

Schüler/in

Erziehungsberechtigte(r)