Kann ein Schüler krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen, muss er bis spätestens 8 Uhr von einem Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Unabhängig von der Entschuldigung muss für jeden Fehltag eine schriftliche Entschuldigung erbracht werden. Ab dem 4. Fehltag ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
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